Sehr geehrter Fragesteller,
eine stillschweigende Verlängerung eines Vertrages ist grundsätzlich bis zu einer Laufzeit von einem Jahr ( Verlängerungsjahr ) möglich und benachteiligt den Verbraucher nicht, § 309 Nr. 9b).
Da ich davon ausgehe, dass der Vertrag Ihnen kein Kündigungsrecht innerhalb der Laufzeit einräumt, können Sie erst zum Ablauf der 10 Monate kündigen.
Ich empfehle Ihnen, sofort zum "nächstmöglichen Kündigungstermin" zu kündigen und eine Kündigungsbestätigung zu verlangen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Obwohl ich zum 31.3.08 gekündigt habe, bekam ich eine Bestätigung zum 14.09.08. Das wäre ja dann in Ordnung bei Laufzeitende 14.11.07 zzgl.10 Mon. = 14.09.
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, das ist in Ordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt