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Absicherung Zahlungsausfall im Kaufvertrag

30. März 2015 19:07 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Nelsen

Zusammenfassung

Möglichkeiten zur Absicherung einer Forderung aus einem Vertrag gegen Zahlungsausfall

Hallo liebe Anwälte,

ich möchte meine Internet-Domain verkaufen. Der Käufer wünscht sich die Zahlung in Raten. Dem stehe ich skeptisch gegenüber und möchte mich so gut wie möglich schriftlich vorher gegen einen Zahlungsausfall absichern.

Wie kann ich im Kaufvertrag und in der Rechnung festlegen, dass bei Nicht-Eingang der Zahlung innerhalb von 2 Tagen ein Inkasso-Unternehmen beauftragt wird. Wie viele Tage muss ich warten, bis ich eine Mahnung schicken kann, wie viele Mahnungen benötigt man und wann darf ein Inkasso-Unternehmen eingeschalten werden?

Was genau muss ich in den Kaufvertrag schreiben, damit ich am Ende so wenig Risiko und keinen Zahlungsausfall habe. Da es sich um mehrere Tausend Euro handelt, wäre ein Zahlungsausfall nicht zu verkraften.

Können Sie mir hierzu bitte eine passende Klausel für den Kaufvertrag und/oder Rechnung verfassen?

Wir sind eine GbR.

Vielen Dank.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Sie sollten feste Tage im Kaufvertrag definieren, an denen die Ratenzahlungen jeweils auf Ihrem Konto gutgeschrieben sein muss. Sobald eine Rate nicht oder zu spät eingeht, können Sie sofort ein Inkassounternehmen beauftragen. Sie müssen weder eine bestimmte Zahl von Tagen warten, noch eine bestimmte Zahl von Mahnungen und/oder Zahlungserinnerungen abwarten.

Die Klausel könnte lauten:
„Der Käufer zahlt einen Betrag von EUR … in … Raten zu jeweils EUR … Die einzelnen Raten sind jeweils fällig am 1. Werktag eines jeden Monats. Kommt der Käufer mit einer Rate in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ratenzahlungsvereinbarung zu kündigen und sämtliche, zu diesem Zeitpunk noch offenen Raten sofort fällig zu stellen sowie Verzugszinsen geltend zu machen.
Sollte die Zahlung nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig eingehen, ist der Gläubiger berechtigt, umgehend ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zur Verfolgung der berechtigten Ansprüche zu beauftragen. Die Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Schuldner."

Diese Schwierigkeiten können Sie vollständig umschiffen, wenn Sie in dem Vertrag vereinbaren, dass das Nutzungsrecht an der Domain erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises an den Käufer übergeht, also nicht schon früher. Sollte es zu Zahlungsausfällen oder Schwierigkeiten kommen, so haben Sie jedenfalls die Domain noch.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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