Sehr geehrter Fragesteller,
im deutschen Steuerrecht gilt das sogenannte Zufluß-Abfluß-Prinzip.
Das bedeutet, dass die Einnahmen oder Ausgaben steuerlich in dem Jahr zu berücksichtigen sind, in dem sie tatsächlich zugeflossen bzw. abgflossen sind und das unabhängig von dem Enstehungszeitpunkt.
Wenn Sie die Rechnung erst 2007 überweisen, wäre die Zahlung auch erst 2007 steuerlich relevant.
Ich hoffe Ihnen mit der Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Philipp Kampe
Rechtsanwalt
Grossflecken 11
24534 Neumünster
Tel. 04321-9657010
Fax 04321-9657009
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