Hallo. 2004 wurde ich nach Serbien Abgeschoben.Bin seit 2017 Juni in BRD.
FRAGE: Abschiebungskosten habe ich nicht bezahlt.
Muss ich die Kosten bezahlen???
Der Erstattungsanspruch für die Abschiebekosten verjährt zwar in sechs Jahren ab Fälligkeit. Das ergibt sich aus § 20 VwKostG und § 70 AufenthG
.
Danach kann hier an eine Verjährung gedacht werden.
Aber diese Verjährungsfrist ruht über § 83 AuslG für den Zeitraum, in dem Sie sich nicht in Deutschland aufgehalten haben (Unerreichbarkeit).
Die Verjährung ist daher nicht eingetreten.
Zahlen müssen Sie, wenn nicht andere Personen (z.B. aufgrund einer Verpflichtungs – oder Kostenübernahmeerklärung) vorrangig herangezogen werden können.