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Abmahnwelle BDSG

13. Februar 2006 16:51 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrter Damen und Herren,

mein Arbeitgeber (Sparkasse) wurde heute von der IHK informiert, daß derzeit Firmen in unserem Großraum angerufen werden und nach deren öffentlichen Verfahrenskennzeichen und Datenschutzbeauftragten gefragt wurden. Konnte keine Auskunft erteilt werden erhielten die Firmen ein Schreiben mit Fristsetzung und Kostenabrechnung eines Anwaltes.

Ich betreibe nebenbei ein Gewerbe für einen Fitnessversandhandel. Muß ich solche Angaben auch auf meiner Webseite machen??

mfg

13. Februar 2006 | 18:01

Antwort

von


(1350)
August-Bebel-Str. 13
33602 Bielefeld
Tel: 0521/9 67 47 40
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Sehr geehrter Fragesteller,

gem. § 4f Bundesdatenschutzgesetz müssen Sie einen Bundesdatenschutzbeauftragten bestellen, wenn mehr als 4 Personen mit der automatisierten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt werden. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Zahl nicht erreichen, so dass aus diesem Grund ein Datenschutzbeauftragter nicht erforderlich ist.

Andernfalls müssten Sie entweder einen externen Datenschutzbeauftragten oder Sie bestellen einen internen Datenschutzbeauftragten, der aber über die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügen muss.

In datenschutzrechtlicher Hinsicht können Sie aber durchaus Hinweispflichten unterliegen, insbesondere bei der Speicherung von personenbezogenen Daten, die für das Vertragsverhältnis nicht zwingend erforderlich sind. Hierfür sollten unbedingt auch die Vorschriften des Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) und des TDG beachtet werden.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen die grundsätzlichen Informationspflichten, die Sie bei Betrieb eines Versandhandels treffen, bekannt sind (Impressumspflicht, Informationspflichten im Hinblick auf den Fernabsatz etc.).

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort zunächst geholfen zu haben (und für ein wenig Beruhigung gesorgt zu haben).

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt

info@kanzlei-alpers.de
www.kanzlei-alpers.de


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

ANTWORT VON

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