Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Habe ich richtig verstanden, dass mehrere Parteien die Markenanmeldung für diesen Begriff eingereicht haben?
Dann kommt es ganz maßgeblich auf den Zeitpunkt der Anmeldung an.
Solange dies aber nicht klar ist, kann noch keine Abmahnung der Konkurrenten verfolgen, nur weil Sie die Domain nutzen.
Erst wenn eine der Parteien den Begriff angemeldet hat, kann diese auch wirksam abmahnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Wir sind uns noch unklar wegen der von ihnen verwendeten Begriffe "eingereicht" und "angemeldet". Also: es haben mehrere Parteien vor 2-3 Wochen eine Anmeldung für die entsprechende Wortmarke eingereicht.
Die Anträge besitzen derzeit lediglich den Status "Anmeldung eingegangen".
Die Marke ist somit noch nicht durch die DPMA als schützenwert herausgestellt worden und niemand besitzt momentan das Markenrecht und somit auch keine Kraft einer Abmahnung. Ist das korrekt?
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Ja, das ist korrekt.
Keine der Parteien hat daher ein stärkeres Recht als die andere Partei.
Mit freundlichen Grüßen