Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Pleßl, Dipl.-Jur.
Uetzer Straße 4 a
31234 Edemissen
Tel: 05177-9867225
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Plessl-__l108416.html
E-Mail:
Es wird mir im Verfahren sehr schwer gemacht, zur Aufklärung der Sachlage mit einer ausführlichen Begründung
meiner Klage beizutragen, weil die staatlichen Aufbewahrungsfristen für entscheidungsrelevante Belege leider überschritten sind(30 Jahre). Meine auf die Exposition ionisierender Strahlung zurückzuführende Erkrankung ist
aber erst nach so langer Latenz manifest geworden. Diese lange Zeit bis zum Ausbruch der Erkrankung ist aber durch international bekannte Studien belegt.Information an Herrn Pleßl:es sollte im Text 04/18 heißen.
Ich würde mir abschließend eine Adressenübersicht über zu empfehlende Kanzlein in meinem Einzugsgebiet für diese Thematik wünschen, aber das ist wegen Werbeverbots auf dieser Seite wohl nicht möglich,oder?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Bewertung ist für mich schwer nachvollziehbar.
Was hätten Sie für eine 5-Sterne-Bewertung bei "Freundlichkeit" (noch) erwartet?
Die Bewertung der Ausführlichkeit kann ich bei dem Einsatzbetrag und meinem Rat in keiner Weise nachvollziehen; hier fehlt mir jedes Verständnis für eine Zweipunktebewertung. Welchen Stundensatz messen Sie am Wochenende zu? Was hätten Sie noch wissen wollen? Ich habe den nächsten prozessualen Schritt aufgezeigt und von einer Prozesserklärung abgeraten.
Was ist für Sie nicht richtig verständlich? (4 Sterne)?
Ich bedanke mich trotzdem für das Feedback und wiederhole meine guten Wünsche.
Freundliche Grüße
Stefan Pleßl, RA
Es wird mir im Verfahren sehr schwer gemacht, zur Aufklärung der Sachlage mit einer ausführlichen Begründung
meiner Klage beizutragen, weil die staatlichen Aufbewahrungsfristen für entscheidungsrelevante Belege leider überschritten sind(30 Jahre). Meine auf die Exposition ionisierender Strahlung zurückzuführende Erkrankung ist
aber erst nach so langer Latenz manifest geworden. Diese lange Zeit bis zum Ausbruch der Erkrankung ist aber durch international bekannte Studien belegt.Information an Herrn Pleßl:es sollte im Text 04/18 heißen.
Ich würde mir abschließend eine Adressenübersicht über zu empfehlende Kanzlein in meinem Einzugsgebiet für diese Thematik wünschen, aber das ist wegen Werbeverbots auf dieser Seite wohl nicht möglich,oder?