Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie können sich beispielsweise an nachfolgende Kanzlei wenden, die sich auf deutsch-britisches Recht spezialisiert.
https://www.cross-channel-lawyers.de/tag/deutscher-anwalt-manchester/
Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die Anzeige bei den deutschen Behörden zu erstatten, was ich eher empfehlen würde als die Beauftragung eines englischen Anwaltes. Die deutschen Behörden würden dann im Wege der internationalen Rechtshilfe den Betroffenen verfolgen. Gerne kann ich Ihnen bei der Erstattung der Anzeige behilflich sein - sofern Sie Unterstützung wünschen, melden Sie sich gern per E-Mail bei mir.
Mit freundlichen Grüßen
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