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ANWALTGEBÜHREN / KOSTENFESTSETZUNGSANTRAG - DRINGEND !!!

17. Januar 2006 10:25 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Nina Marx

Guten Tag,

für folgenden Fall hätte ich gerne zwei Fragen beantwortet:

Nach einem EBay Verkauf, wollte der Käufer die Ware umtauschen ( Wert 176,90 Euro ). Ich hatte mich zwar zum Umtausch einverstanden erklärt, aber wollte zuerst die Ware zurückzuerhalten. Ich wollte die Ware erst in Augenschein nehmen und dann den Betrag erstatten. Der Käufer erklärte sich nicht einverstanden und schaltete einen Anwalt ein - es kam zu einem Einigungsverfahren beim Amtsgericht - hier hatte ich mich dann doch bereit erklärt, den Betrag zuerst auf ein Anderkonto des Anwalts zu überweisen. Nun ist ein kostenfestsetzungsantrag des Anwalts gekommen, ich wüsste nun gerne, ob dies a) in Ordnung ist und b)ob ich irgendwelche Kosten geltend machen kann ?

Kostenfestsetzungsantrag

Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG (1,3) 32,50 Euro
Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG (1,2) 30,00 Euro
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 12,50 Euro
Verfahrensgebühr gem. Nr. 3401 VV RVG (0,65) 16,25 Euro
Terminsgebühr gem. Nr. 3402 VV RVG (1,2) 30,00 Euro
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 9,25 Euro

In der Summe ergibt die Auflistung nun 226,38 Euro.

Meine Frage, ist dies so o.k. - kann ich irgendwelche Kosten geltend machen ? Bitte um schnellstmögliche Antwort ( wg. Frist )- Besten Dank !

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:
Die Kosten sind sogar niedriger als möglich gewesen wäre. Der Kollege hätte bei den Auslagen nach Nr 7002 insgesamt 40,00 geltend machen können, was er nicht getan hat. Auch die Verfahrensgebühr ist um 0,50 Cent billiger, nicht weltbewegend, aber dennoch. Sie können selbst nochmal nachrechnen unter: http://www.allianz-profi.de/.
Sie können keine Kosten geltend machen. Anscheinend haben Sie beim Amtsgericht den Anspruch anerkannt oder wurden zur Zahlung verurteilt. Somit haben Sie rechtlich gesehen verloren und müssen die Kosten tragen und zwar sämtliche Kosten.
Ich rate Ihnen, die Rechnung zu bezahlen. Sie ist günstiger als vorgeschrieben und wenn Sie die Frist verstreichen lassen, laufen Sie Gefahr, einen Mahnbescheid zu erhalten, dann wird es noch teurer.



Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem weiter geholfen.

Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
info@anwaeltin-heussen.de
www.anwaeltin-heussen.de

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