Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:
Die Kosten sind sogar niedriger als möglich gewesen wäre. Der Kollege hätte bei den Auslagen nach Nr 7002 insgesamt 40,00 geltend machen können, was er nicht getan hat. Auch die Verfahrensgebühr ist um 0,50 Cent billiger, nicht weltbewegend, aber dennoch. Sie können selbst nochmal nachrechnen unter: http://www.allianz-profi.de/.
Sie können keine Kosten geltend machen. Anscheinend haben Sie beim Amtsgericht den Anspruch anerkannt oder wurden zur Zahlung verurteilt. Somit haben Sie rechtlich gesehen verloren und müssen die Kosten tragen und zwar sämtliche Kosten.
Ich rate Ihnen, die Rechnung zu bezahlen. Sie ist günstiger als vorgeschrieben und wenn Sie die Frist verstreichen lassen, laufen Sie Gefahr, einen Mahnbescheid zu erhalten, dann wird es noch teurer.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem weiter geholfen.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
info@anwaeltin-heussen.de
www.anwaeltin-heussen.de
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