Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sie können den VWL-Vertrag selbstverständlich kündigen. Sie sollten vor ca. 3 Jahren ein Schreiben der Anlagefirma erhalten haben, worin Ihnen die Höhe des Guthabens mitgeteilt wurde.
Weiterhin wird Ihnen nach Kündigung das angesparte Guthaben ausgezahlt. Daher, ja Sie bekommen Ihr eingezahltes Geld üblicherweise zurück.
Mir liegt Ihr VWL-Vertrag nicht vor, deshalb kann ich Ihnen nur ganz allgemein antworten. Falls Sie weitere Fragen haben, bitte ich Sie, mir Ihren VWL-Vertrag zu übersenden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
2. August 2021
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13:30
Antwort
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