Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben richtet sich danach ob Sie als Berechtigter im Sinne von § 7 SGB anzusehen sind.
Grob gesagt sind mindestens 15jährige, die erwerbsfähig und hilfebedürftig zu diesem Personenkreis zu zählen.
Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, § 8 SGB II
.
Diese Voraussetzung bleibt nach Ihren Angaben gewahrt, denn Sie wollen max. 10 h / Woche arbeiten. Allerdings sollten Sie auch Rücksprache mit Ihrem Fallmanager halten, denn trotz Ihrer Tätigkeit muss die erfolgreiche Teilnahme an der Umschulung gewährleistet sein.
Sollten Sie eine Vergütung für die Tätigkeit erlangen gilt noch zu beachten, dass durch die Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze von 100,00 EUR / mtl. eine Minderung des ALG II ggfs. sogar auf Null eintreten kann.
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Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen. Die hier gegebene Antwort basiert vollständig auf Ihren eigenen Angaben.
10. September 2009
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15:21
Antwort
vonRechtsanwalt Mirko Ziegler
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