Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Aus rechtlicher Sicht muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich hier nicht wirklich realistische Aissichten sehe, sich gegen die Forderung erfolgreich zu wehren.
Die AGB der KVB sind hier deutlich und sehen einen entsprechenden Tagessatz bei Überschreiten der Höchstparkdauer vom 24 Stunden vor. Dass das Ganze auf einen Höchstsatz von 600,00 € gedeckelt ist, hilft Ihnen auch nicht weiter.
Parkraum ist gerade in die Großstädten bekanntlich knapp und dementsprechend "teuer". P&R-Plätze sind verständlicherweise nicht zum Langzeitparken gedacht. Ich verstehe Ihre Argumentation, dass hier ja immer genug frei ist. Andererseits liegt das sicherlich auch daran, dass Langzeitparken nicht erlaubt ist. Gerade auch in Schlagdistanz zu einem Flughafen würde die Auslastung sicherlich anders aussehen, wenn man dort im Gegensatz zu den oft hohen Preisen in Flughafennähe für lediglich ein ÖPNV-Ticket umsonst parken könnte.
405€ ist natürlich ein sehr hoher Betrag, aber am Ende wird eine Vertragsstrafe von 25 € nicht wirklich zu beanstanden sein, denn tatsächlich ist das grds. Ein nicht moderater Betrag, der ja auch durchaus dem entspricht, was für einen Tag in der Stadt an Parkgebühr aufgebracht werden müsste (wenn auch nicht in Randgebieten). Mit dem Argument der Verhältnismäßgkeit werden Sie daher voraussichtlich nicht wirklich punkten. Wenn Sie in den Städten abgeschleppt werden, dürfen Sie inzwischen teilweise auch schon mehrere 100 € berappen.
Sie haben tatsächlich m.E. nur eine Chance, wenn die KVB doch freiwillig die Forderung reduzieren. Hierfür sollten Sie ggf. nicht einmal versuchen, das Ganze ausführlich zu schildern und ggf. auch die Nachweise aus der App so aufzubereiten, dass der Sachbearbeiter sie sofort mit sieht und bewerten kann. Manchmal kann es auch erfolgversprechend sein, das persönliche Gespräch zu suchen, also tatsächlich zur KVB zu gehen und die Situation nochmals zu schildern (oder zumindest zu telefonieren). Ggf. kann man auch die eigene finanzielle Situation mit anführen und sich in der Gesamtschau auf einen Härtefall berufen. Je mehr Aufwand man selbst betreibt, desto höher sind erfahrungsgemäß auch die Erfolgsaussichten. Eine kurze E-Mail macht in der Regel eben keinen nachhaltigen Eindruck.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Antwort
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Die Distanz von der P&R-Anlage zu dem Flughafen, von dem aus ich geflogen bin, beträgt 118 km, und ich war durchaus mehrere Stunden mit dem ÖPNV unterwegs. Praktisch für mich war nur die Nähe zum Wohnort meiner Mutter, so dass ich ihre Pflege und den Flug verbinden könnte.
Meine Mail an die KVB war sehr ausführlich, tatsächlich habe ich auch eine ausführliche Antwort erhalten, danach aber keine mehr, trotz Rückfragen.
Anzurufen ist eine gute Idee, danke.
Hierxwar ich tatsächlich von einer gewissen Nähe zum Flughafen ausgegangen. Das dies nicht zutreffend ist, ist ja letztlich eher hilfreich bei der Argumentation.
Die Pflege Ihrer Mutter ist sicherlich mit ein Punkt, auf den ich ein nicht unerhebliche Augenmerk legen würde. Ohne diese wären Sie ja ggf. direkt von Ihrem Wohnort zum Flughafen mit der Bahn angereist.
Vielleicht erreichen Sie ja tatsächlich einen Mitarbeiter, der Verständnis aufbringt und die Summe zumindest auf ein erträgliches Maß reduziert.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt