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4 Gramm Crystal

29. März 2015 11:08 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei mir sind vor kurzem am Grenzgebiet zu Tschechien 4 Gramm Crystal sichergestellt wurden. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ich selbst habe an diesem Tag nichts konsumiert, wurde vom Zoll aber auch nicht getestet. Auch hatte ich dies nicht vor, da ich eigentlich nur dort war, um Zigaretten zu holen. Das Crystal sollte ich für einen Kumpel mitbringen. Ich selbst bin schon lange clean, was ich an meinen Drogenabstinenztesten nachweisen kann. Mein Führerschein wurde mir auf Grund oben genanntem Grund 2011 entzogen. Jetzt bin ich momentan dabei meine MPU zu absolvieren. An besagtem Tag war ich als Beifahrer unterwegs.
Nun meine Frage: Wird dieser Delikt der Führerscheinstelle gemeldet? Soll ich der Staatsanwaltschaft diesen Sachverhalt ehrlich (wie hier beschrieben) erläutern? Oder soll ich mir in meinem Fall einen Anwalt nehmen? Mit was für einer Strafe muss ich rechnen? Kann ich jetzt meine MPU machen, oder ist alles hinfällig?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort!

Eingrenzung vom Fragesteller
29. März 2015 | 11:24

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach § 14 FeV ist auch bei der bloßen Einnahme "harter Drogen" die Fahreignung zu prüfen. Jede Einnahme von Betäubungsmitteln führt nach der Anlage 4 Ziffer 9 zu einer Untauglichkeit. Die Polizei meldet Drogenkonsum und den Kontakt regelmäßig der Führerscheinstelle. Es kommt aber auf den Konsum an, was bei Ihnen ja nicht der Fall war. Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes eingeleitet. Die Strafe ist stark von Ihren Vorstrafen und dem Wirkstoffgehalt abhängig. Bei 4 Gramm wäre wohl noch eine geringe Menge nach § 29 a I Ziffer 2 BtMG gegeben. Damit läge kein Verbrechen vor. Zum konkreten Strafmaß kann man ohne weitere Kenntnisse schwer etwas sagen.
Sie sollten einen Anwalt beauftragen. Ich würde zu einer offenen Aussage raten, also mitteilen dass Sie die Droge nicht selbst konsumieren wollten.

Ihre MPU können Sie im Normalfall weiter machen, das neue Ermittlungsverfahren hat noch keinen Einfluss, jedenfalls dann nicht, wenn kein Konsum nachgewiesen werden kann. Allein der Besitz kann aber im Rahmen der Begutachtung ein Problem werden, weil es eine nicht ausreichende Distanz zu Drogen zeigt.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 29. März 2015 | 12:21

Sehr geehrter Herr Wöhler,

vielen Dank, dass Sie mir so schnell geantwortet haben. Eines ist mir jedoch noch unklar. Was bedeutet "Das neue Ermittlungsverfahren hat noch keinen Einfluß"? Angenommen ich schaffe die MPU und erhalte meinen Führerschein wieder, und dann kommt der Fall zur Behörde? Leider werde ich ja nicht nachweisen können, dass ich zu dem Zeitpunkt keine Drogen konsumiert habe. Ich hätte vielleicht auf einen Test bestehen sollen. Jedenfalls weiß die Führerscheinstelle, dass ich in Kürze meine MPU mache, habe von der Stelle ja die Auflage bekommen. Wenn jetzt der Vorfall auf den Tisch kommt, werden die Behörden doch sicherlich den TÜV informieren. Auf dieser Basis (nicht ausreichende Distanz zu Drogen) die MPU zu absolvieren ist doch sicherlich zum Scheitern verurteilt. Ich bin etwas ratlos und auch maßlos enttäuscht über mich selbt...

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. März 2015 | 13:30

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.

Da die Meldung im Normalfall relativ zügig erfolgt, müsste die neue Tat bei der MPU berücksichtigt werden können. Ich rate Ihnen hier mit offenen Karten zu spielen und sich direkt mit der Fahrerlaubeisbehörde in Verbindung zu setzen, dies kann auch über einen Anwalt geschehen. Die MPU macht in der Tat nur Sinn, wenn Sie sich auf das Ergebnis auch verlassen können. Das Sie frei von Drogen sind, können Sie ja anhand der Screenings nachweisen.

Also abklären und im Zweifelsfall die MPU verschieben bis zum Abschluss dieses Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

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