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3 Institutionen Paragraf

13. Juli 2013 09:44 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich hatte ein BTMG Verfahren im Kilo Bereich 1994, 1 KLS 1 JS 11789/94 LG Bayreuth,
wegen einer Tesamentssache/Nachlasssache und wegen meiner Ehelichkeitserklärung aus 1962, die nicht entsprechend in der Testamentseröffnung 1972 drin war, erstatte ich Anzeige 2/2010 beim AG Bayreuth, die wurde nach 14 Tagen abgewiesen, ich machte dann Beschwerde 3/2010, beim OLG Bamberg, die wurde auch abgewiesen, ich führte dann die Beschwerde weiter, Jude bin ich auch, weil ich dann verunglimpft worden bin, aber nicht direkt ins Gesicht, sondern daneben, in dem Sinn, ich konnte nichts unternehmen, weitergeführen tue ich bis jetzt; auf jeden Fall, habe ich gemerkt, dass ständig Polizei, wie wahnsinnig hinter mir her ist, seit 9/2010 bis jetzt, mit Drogen habe ich nichts mehr zu tun, weil ich Reinigungskraft bin und in verschiedenen Objekten/Institutionen eingesetzt worden bin, war da auch überall ständig Polizei, was man nicht so nachweisen kann, weil der
3 Institutionen Paragraf, anscheinend ein Staatsgeheimnis ist, man wird nicht geholt oder befragt, man weiß nicht worum es sich handelt, wenn dann, verschwindet man gleich im Knast ohne Anwalt, es gibt ein paar Sachen, die ich konkret der Polizei und den Institutionen zuschreiben kann, auf jeden Fall habe ich jetzt Anzeige erstattet und will was rausholen und muss so viel wie möglich über den 3 Institutionen wissen.

13. Juli 2013 | 10:47

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Einen "3-Institutionen-Paragraph" gibt es nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, was Sie damit meinen. Möglicherweise meinen Sie damit ja Legislative, Exekutive und Judikative, also die rechtsstaatliche Gewaltenteilung. Damit gemeint sind die Gesetzgebung, die ausführende Staatsgewalt und die Rechtsprechung. Darauf fußt unser Rechtsstaat, was auch zur Folge hat, dass niemand "ohne Anwalt im Knast" verschwinden muss.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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