Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Einen "3-Institutionen-Paragraph" gibt es nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, was Sie damit meinen. Möglicherweise meinen Sie damit ja Legislative, Exekutive und Judikative, also die rechtsstaatliche Gewaltenteilung. Damit gemeint sind die Gesetzgebung, die ausführende Staatsgewalt und die Rechtsprechung. Darauf fußt unser Rechtsstaat, was auch zur Folge hat, dass niemand "ohne Anwalt im Knast" verschwinden muss.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann, Rechtsanwalt
Antwort
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht