Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Bei Ihrer Anfrage ist Folgendes zu bedenken: Vorrangig sind hier natürlich die vertraglich ausgehandelten Regelungen. Da ich diese nicht bzw. nur in Teilen aus Ihrer Schilderung entnehmen kann muß hier natürlich jede Auslegung mit Vorbehalt erfolgen, da sich aus den vertraglichen Bestimmungen etwas anderes ergeben könnte.
Zu 1: Nach Ihren Angaben wurde ein Festpreis ausgehandelt, den A so übernommen hat. Dann ist A auch an diesen Preis gebunden.
Wenn keine Informationspflicht von A bzgl. der Kosten des erwähnten Finetuning festgelegt ist, dann gibt es hier zunächst auch keine zwingende gesetzliche Regelung für eine Informationspflicht.
Allerdings kann sich eine derartige Pflicht aus den ausdrücklichen vertraglichen Regelungen, oder aus (ungeschriebenen) vertraglichen Nebenpflichten ergeben. So könnte man argumentieren, daß bei einem Auftrag mit einem Vertragswert von ca. 5000, - Euro eine – nach dem Vertragswortlaut – ganz untergeordnete Tätigkeit nicht plötzlich den Preis um 40% nach oben steigern kann.
Alleine mit dieser Argumentation sollte es möglich sein die berechnete Summe auf dem Verhandlungsweg zu reduzieren. Im Übrigen ist es natürlich nicht zulässig den Gesamtpreis durch diese „Hintertür" nach oben zu korrigieren. Wenn hier Zweifel an den geleisteten Stunden besteht, hätte A dies im Streitfall auch nachzuweisen.
Zu 2: Wie gesagt, gibt es hier keine gesetzlich festgelegte Summe, aber man könnte über vertragliche Nebenpflichten zu einer Informationspflicht kommen.
Während der Phase der Vertragserfüllung sollten Sie schriftliche Nachweise verlangen, wieviel Stunden für welche – möglichst konkret bezeichneten – Tätigkeit
benötigt wurde. Im Rechtsstreit wäre dies auch durch Gutachten überprüfbar.
Zu 3: Grundsätzlich liegt die Kalkulation und das Risiko derselben beim Auftragnehmer. Er ist ja auch nicht verpflichtet zusätzlichen Gewinn herauszugeben, wenn das Projekt schneller als kalkuliert erledigt werden kann !
In der Praxis empfiehlt es sich jedoch einvernehmliche Lösungen zu suchen, wenn Projekte nicht wie geplant ablaufen. Bedenken Sie z.B. daß Sie auf die Kooperation des A angewiesen sein könnten, wenn sich anschließend Mängel bzw. Probleme bei der Programmierleistung zeigen und kulante Lösungen gefunden werden müssen. Daher würde ich Ihnen zwar nicht raten jede Forderung von A zu erfüllen, aber Verhandlungsbereitschaft zu zeigen, um eine vertretbare Zusatzzahlung zu ermöglichen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sie können mich bei weiteren Fragen auch über die Direktanfrage kontaktieren.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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