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2 Familienhaus geerbt 50/50 und unterschiedlich hohe Renovierungskosten

15. November 2015 18:29 |
Preis: 48€ Historischer Preis
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Generelle Themen


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Ich und meine Schwester haben ein 2 Familienhaus zu 50/50 geerbt.
Wir bewohnen das OG, meine Schwester das EG.
Von Anfang an wurden alle Renovierungskosten für jede Wohnung separat von jeder Partei getragen.
Also die Kosten der Modernsierung: Heizung, Sanitär, Elektrik sowie Wände einziehen,
Dachfenster u.s.w.
wurden immer jeweils für jeden Stock separat abgerechnet...also jeder bezahlte nur das was seinen Stock betrifft.
Nur der Brenner und die Öltanks wurden genau zu 50/50 geteilt.
Dies musste auch alle Handwerker so in Rechnung stellen.

Meine Frage ist nun:
Wir möchten das Haus verkaufen und meine Schwester will vom Erlös genau wie im Grundbuch eingetragen ihre 50% obwohl wir ca.90000€ investiert haben, 2 Zimmer mehr in der Scheune eingebaut haben und somit auf eine Wohnfläche von 140m² kommen. Sie hat nur 60000€ investiert und nur 90m² Wohnfläche.
Hat sie darauf ein Recht oder kann ich darauf bestehen das jeder Stock anhand der Umbaumaßnahmen, der Größe und der Ausstattung separat bewertet wird und sich dies dann auch am Verkaufserlös für jede Partei unterschiedlich auswirkt...also nicht 50/50 sondern z.B. 55/45.
Zu beachten ist noch, alle Umbauten waren untereinander abgestimmt und sind Anhand der Rechnungen auf die jeweilige Partei zu belegen.

Einsatz editiert am 15.11.2015 19:26:25

Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Wenn Sie jeder mit 50 % im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, bedeutet dies bei der Veräußerung, dass Ihnen auch der Erlös jeweils zu 50 % zusteht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-

Rückfrage vom Fragesteller 15. November 2015 | 20:59

Sehr geehrte Frau Holzapfel,
hat es also nichts zu bedeuten, das immer jeder seine Umbauten für seine jeweils selbst bewohnte Wohnung auf eigene Kosten getragen hat und dies von den Handwerkern auch so bestätigt werden kann.
dies wurde von beiden Parteien auch ausdrücklich so gewünscht.
MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. November 2015 | 07:44

Sehr geehrter Fragesteller,



gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:


Bei Miteigentum hätte nach der gesetzlichen Regelung eine Verpflichtung bestanden, die Kosten und Lasten (also auch die Renovierungskosten) entsprechend den Anteilen zu tragen. Von dieser Regelung sind Sie ausdrücklich abgewichen und haben, ähnlich wie sonst im Wohnungseigentumsrecht, entschieden, dass jeder für die von ihm benutzte Wohnung Entscheidungen treffen darf und diese Maßnahmen selber finanziert.

Wenn allerdings nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, dass diese unterschiedlichen Beiträge bei der Verteilung des Verkaufserlöses berücksichtigt werden sollen, sehe ich hier keine Möglichkeit, Ihre Position durchzusetzen. Eine (isolierte) Rückforderung des höheren Anteils an den Renovierungskosten dürfte daran scheitern, dass nachweislich vereinbart wurde, dass jeder die Kosten für die von ihm genutzte Wohnung trägt.

Wäre über eine Teilungserklärung hier Wohnungseigentum geschaffen worden, könnte jeder seine Wohnung verkaufen und den jeweiligen Erlös behalten. Bei der von Ihnen gewählten Rechtsform richtet sich aber die Verteilung des Erlöses nach den im Grundbuch eingetragenen Anteilen.


Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Sie angenehmere Auskunft geben kann.

Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf


Anja Holzapfel

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