Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie Ihre Domain derzeit wirklich nicht nutzen (und nur registiertiert haben), kommt eine Markenrechtsverletzung nach neuerer Rechtsprechung schon deshalb nicht in Betracht, weil das Markenrecht den Inhaber nur vor Verletzung "im geschäftlichen Verkehr" schützt, was allein durch die Domainregistrierung noch nicht der Fall ist. Dann läge jedoch in Ihrem Fall ein sog. Domaingrabbing nahe, was möglicherweise andere Ansprüche (Namens-, Firmen-, Wettbewerbsrechte) gegen Sie begründen kann.
Allerdings geht das Schreiben Ihres Gegners wohl von anderen Gegebenheiten aus, nämlich der gewerblichen Nutzung der Domain.
Wenn dies zutreffen sollte, käme eine Markenrechtsverletzung sicherlich in Betracht, da Ihre Domain "gunscout.de" auf den ersten Blick Ähnlichkeit mit den geltend gemachten Marken "Scout"/"Scout24" hat (vgl. § 14 Abs. 2 MarkenG
). Auch spricht eine gewisse Lebenserfahrung dafür, dass die geltend gemachten Marken "Scout"/"Scout24" beim DPMA für eine Vielzahl von Kategorien eingetragen wurden und sich somit umfassend auswirken können (was auch legal wäre).
Mehr kann man zu diesem Zeitpunkt und mit den gegebenen Informationen nicht sagen. Dazu müßte eine komplette Prüfung der Angelegenheit erfolgen, die zeit- und kostenintensiv ist (um wirklich Rechtssicherheit gewährleisten zu können).
Wenn Sie kein erhebliches wirtschaftliches Interesse an Ihrer Domain haben, würde ich Ihnen zum Nachgeben raten (obwohl Sie möglicherweise im Recht sind). Sie entgehen damit jeglichem Kostenrisiko, dass im Domainrecht sehr erheblich ist. Ansonsten (z.B. wenn Sie Ihre Domain später gewinnbringend veräußern oder nutzen wollen), müßten Sie durch einen Rechtsanwalt klären lassen, ob Sie tatsächlich Markenrechte oder andere Rechte verletzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln. Beachten Sie bitte, dass dieses Frageportal den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, sondern allenfalls eine erste Tendenz aufzeigt. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider
Rechtsanwalt
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