Wir haben einen Antrag auf Registrierung eines Markennamens in Deutschland gestellt. Nehmen wir mal an der Markenname wäre folgender:
xyz
Nun besitzt jemand seit längerem die deutsche Domain mit genau diesem Markennamen, also xyz.de
Allerdings ist diese Domain nur auf eine bestimmte Person registriert und besitz keinen Inhalt.
Nun zu den eigentlichen Fragen:
Haben wir nach Erteilung des Markenrechts Anspruch auf diese Domain?
Wenn ja, wie sollten wir hierbei vorgehen?
Gibt es einen Preis, den wir für diese Domain zahlen müssten oder muß uns der Domaininhaber die Domain quasi kostenlos (Überschreibungsgebühren ausgenommen) überschreiben?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Leider haben Sie keinen Anspruch auf Herausgabe.
Ein Anspruch ist erst dann gegeben, wenn der Domaininhaber ihre Namens- oder Markenrechte verletzt. Dieses ist aber erst gegeben, wenn die Domain genutzt wird. Eine leere Domain wird von den meisten Gerichten jedoch als ungenutzt angesehen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.