Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Leider haben Sie keinen Anspruch auf Herausgabe.
Ein Anspruch ist erst dann gegeben, wenn der Domaininhaber ihre Namens- oder Markenrechte verletzt. Dieses ist aber erst gegeben, wenn die Domain genutzt wird. Eine leere Domain wird von den meisten Gerichten jedoch als ungenutzt angesehen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.