Sehr geehrter Fragesteller,
da ich bereits eine Ihrer vorangegangenen Anfragen zu dem materiellrechtlichen Teil dieser Sache beantwortet habe, schließt sich die Beantwortung Ihrer Eingangsfrage daran an.
Auf Ihre einleitende Frage nach den möglichen Konsequenzen in dieser Angelegenheit möchte ich Ihnen ergänzend mitteilen, dass ich eine Verurteilung nach § 130 Abs. 1 StGB
aufgrund einer einmaligen Äußerung in einem Internetforum in dem von Ihnen in der vorherigen Anfrage beschriebenen Sinne für kaum vorstellbar halte.
Wie lange die Ermittlungen in einem solchen Fall andauern, lässt sich pauschal nicht beantworten. Dies hängt im Wesentlichen von der Arbeitsauslastung der Strafverfolgungsbehörden und vom Umfang der notwendigen Ermittlungen ab. Von der Strafanzeige bis zu ersten Ermittlungshandlungen können jedenfalls ohne weiteres auch mehrere Monate vergehen.
Zunächst muss daher abgewartet werden, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt ein Ermittlungsverfahren einleitet. Kommt es zur Vorladung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft sollte man sich grundsätzlich nicht zur Sache einlassen, ohne vorher einen Strafverteidiger konsultiert zu haben. Wie Sie zutreffend davon ausgehen, besteht für den Beschuldigten das Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen. Macht der Beschuldigte von diesem Recht Gebrauch, darf sich das im Umkehrschluss auch nicht nachteilig für Ihn auswirken. Im Gegensatz zu einer Vorladung der Staatsanwaltschaft braucht man einer polizeilichen Vorladung auch nicht Folge zu leisten.
Einlassungen zur Sache sollten immer mit einem Anwalt abgestimmt werden, der Einsicht in die Ermittlungsakten genommen hat.
Im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt das Gericht in der Regel auch das Nachtatverhalten. Im Falle eines Foreneintrags könnte es sich beispielsweise strafmildernd auswirken, würde sich der Verfasser im Nachgang plausibel dafür entschuldigen, sollte er mit seinem Beitrag andere verletzt haben.
Da Ihre Anfrage auch diesmal sehr allgemein gehalten ist, möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass diese Antwort nur einer ersten Indikation dienen und eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Lehmann
Vielen dank das sie dies wieder beantwortet haben.
Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass es sich hier lediglich um eine theoretische Frage handelte, darauf lege ich wert.
Das ich letztenendes das ganze Prozedere gerne erklärt haben möchte, wirkt vielleicht auf andere ein weng paranoid, ich denke aber, dass in einem Rechtsstaats nichts dagegen spricht, sich vielleich auch mal zu sehr zu informieren.
Ich möchte an dieser Stelle abscliessen die Gelegengeit nutzen folgenden Beispieltext zu nennen.
Die Inhalte darin sind beispielhaft, dass heisst, ich denke selber anders und die Inhalte stellen von mir auch kein Vorsatz dar, ich frage nur nach, ob folgende Inhalte "noch" straffrei zu bewertet werden können.
(Falls diese Aussagen hier so nicht öffentich stehen sollten, bitte ich sie, dieses unkenntlich zu machen, damit andere dies nicht sehen können.)
Folgenden Text bitte ich nun noch aus Kulanz zu prüfen.
Da sie die vergangen Fragen beantwortet haben, gehe ich davon aus, dass sie die in der Nachfrage noch abschliessend bewertetn können.
"
Das ist Unsinn, Erdogan ist ein Islamist, schau dir mal seine Partei an, ich sehe dies als Skandal an, wenn er meint, dass Integration eine Menschenrechtsverletzung sei.
Ich muss auch gestehen, dass ich hier die linken Socken nicht verstehe, die wollen doch immer Tolleranz aber die Türken sind nicht tollerant zu uns uns so geht das eben nicht mehr, wenn ich mir ansehe, wie einige Türken ihre Frauen behandeln wird mir schlecht, die sind also intollerant und dies sollte von der ganzen demokratischen Klasse in Deutschland, die nur einen Funken ehrgefühl haben, bekämpft werden, ich habe hier schon einiges über Ausländer geschrieben, es is sogar cool wenn Juden oder Asiaten hier nach Deutschland kommen, man denen hilft oder sie hier Arbeit finden etc, dass ist alles super, aber LEute die hier nur hinkommen um zu schnorren und uns auch noch hassen, so was kann ich nich mehr hinnehmen."
Und weiter .:
"Angesichts der dauernden Gewaltausbrüche ausländischer Jugendliche in einer bayerischen Ubahn gegenüber einem deutschen Rentner und die Aussagen einiger Ausländer, dass die dieses Land hier sogar hassen, frag ich mich allen ernstes, was diese Leute dann hier noch wollen ?
Es kann ja nicht so schwer sein, sich hier zu integrieren, dass schaffen andere ethnische Gruppen ja auch, zum Beispiel viele Juden aus Osteuropa oder Aussiedler oder auch Polen, sogar marocs können das besser, nur leider fallen Türken und das ist statistisch überall belegt, immer auf."
Falls ich mal in irgendneiner Form Ärger mit Behörden haben sollte könnte ich auf sie zurückommen.
Sehr geehrter Fragesteller,
den im Rahmen der Nachfrage abgedruckten Text halte ich in strafrechtlicher Hinsicht für unbedenklich.
Gerne können Sie sich weiterhin im Rahmen einer persönlichen Beratungsanfrage oder über info@ra-lehmann.eu an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt