Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie den Kunden DIREKT von China aus beliefern lassen, liegt umsatzsteuerrechtlich der Ort der Lieferung in China und der ganze Vorgang ist dementsprechend hier in Deutschland nicht umsatzsteuerbar, sodass Sie in der Rechnung auch KEINE Umsatzsteuer ausweisen dürfen.
Der Kunde wird also nicht doppelt belastet.
Die Einfuhrumsatzsteuer können Sie in der Tat nicht als Vorsteuer geltend machen, da sich die Drittlandsware lediglich in einem zollrechtlichen Versandverfahren befindet.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis erstellt haben, schulden Sie dem Finanzamt auch den ausgewiesenen Betrag. Sie haben allerdings die Möglichkeit, die Rechnungen gegenüber Ihrem Leistungsempfänger zu berichtigen. Die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrages ist dann für den Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in welchem dem Leistungsempfänger die berichtigte Rechnung erteilt wird (§ 14c Abs. 1 UStG
).
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit besten Grüßen
RA, Dipl.-Fw. Schweizer
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Schweizer
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail:
Was kann ich aber tun dass ich die Einfuhrsteuer als Vorsteuer geltend mache kann?
Gibt es keine ander Möglichkeit als die Ware erst zu mir kommen zu lassen?
Außerdem MUSS ich Mehrwertsteuer ausweisen! Oder würde es dafür dann eine Ausnahmeregelung geben? Dürfte ich denn Rechnungen ohne Mwst. ausstellen?
Schöne Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
besten Dank für Ihre Nachfrage.
Die Einfuhrumsatzsteuer können Sie nur dann als Vorsteuer geltend machen, wenn Sie die Ware erst zu Ihnen kommen lassen. In diesem Fall müssten Sie auch die Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen gesondert ausweisen.
Gelangt die Ware aber DIREKT zum Kunden, dürfen Sie KEINE Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen ausweisen (vgl. meine Erstantwort) und haben dann auch nicht die Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer abziehen zu können. Es handelt sich insofern um eine "Ausnahmeregelung", da die Lieferung bereits in China beginnt.
Mit besten Grüßen
RA, Dipl.-Fw. Schweizer