Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte:
Eine Rechtsgrundlage für einen Unterlassungsanspruch ist leider nicht ersichtlich. Sie schreiben selbst, dass Ihnen durch den Zugriff kein Schaden entsteht. Auch ist es nicht unzulässig, dass diese Bots auf Ihre Seiten zugreifen. Eine Rechtsgrundlage, dabei eine gültige Referrer-Adresse zu verwenden, ist ebenfalls nicht ersichtlich.
Ich sehe daher keine Möglichkeit, den Zugriff erfolgreich unterbinden zu können.
Ich hoffe trotzdem, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche halten Ihrer Meinung nach ja:
1) vermutlich nicht Stand
2) Bin ich nicht Abmahnberechtigt (nur die Konkurrenz)
3) Gibt es in diesem Bereich der hier gespammt wird (meist Seiten ohne großen Inhalt, geparkte Domains) ja allgemein keine Konkurrenz für den Referer-Manipulierer.
Demnach liege ich da richtig, dass es da so gesehen niemanden gibt der da etwas tun kann?
Bezüglich des Zivilrechtlichen Unterlassungsanspruches sehe ich da auch keine Möglichkeit.
Wie sollen Gewerbebetrieb oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden, wo die Belastung selbst für den Server ja minimal ist und die Kosten für die Aufrufe für mich selbst wo ich 15 Cent/Gb bezahle durchaus kalkulierbar sind?
Der Grund warum ich den Spam auf juristischem Wege beenden möchte ist auch nicht der, da der Spam mein Gewerbe "behindert" oder Kosten verursacht, sondern weil ich dadurch nicht mehr weiß, woher meine Besucher tatsächlich kommen und das ist es was nervt.
Es gibt zwar auch dagegen technische Mittel um echte Referer von unechten zu filtern (JavaScript-Stats), aber da müsste ich mich extra aufgrund der Spammer umstellen (pro Seite immerhin eine knappe halbe Stunde Arbeit um solche Stats einzubauen und ich hoste einige Seiten), oder ich müsste mich eben mit den anderen Statistiken zufrieden geben.
Da kann man dann wohl nichts mehr machen, wenn ich das richtig versatnden habe?
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Zivilrechtliche Unterlassungsansprüche sehe ich in Ihrem konkreten Fall leider tatsächlich nicht, wenn durch die Referer keine Belästigung verursacht wird, weil nur vereinzelt nur auf die Seite zugegriffen wird.
Das kann aber in Fällen, in denen die Spammer massenhaft eine Webseite besuchen und die Auswertung der Logfiles dadurch unzumutbar erschwert wird, anders aussehen - denn dann dürfte analog dem E-Mail-Spam ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb mit entsprechendem Unterlassungsanspruch aus §§ 823
, 1004 BGB
zu bejahen sein. Einen generellen Freibrief haben die Referer-Spammer also keinesfalls.
Auch wettbewerbsrechtlich können Ansprüche bestehen - wie der gepostete Link zeigt, kann man diese Auffassung durchaus vertreten. Es gibt aber, soweit ersichtlich, noch keine entsprechende Entscheidung dazu.
Wettbewerbsrechtlich können dann aber auch nur Wettbewerber, die in demselben Marktsegment tätig sind, wie die Spammer, einen Unterlassungsanspruch geltend machen - denn dieses Direktmarketing kann durchaus als "Kalt-Akquise" verstanden werden - was unzulässig wäre.
Problematisch dürfte aber auch denn die Durchsetzbarkeit des Unterlassungsanspruches sein, wenn der Spammer im Ausland sitzt.
In Ihrem Fall sehe ich daher leider im Ergebnis keine Möglichkeit, sich gegen die Spammer zu wehren.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Im Rahmen meiner weiteren Recherchen bin ich im Internet auf die Ausführungen des Kollegen Trautmann gestoßen, welcher wettbewerbsrechtliche Ansprüche nicht ausschließt:
http://www.law-blog.de/192/rechtliche-anspruche-nach-referer-spam/
Ob diese Meinung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird, ist schwer zu sagen, da sich die Referer-Links ja ausschließlich im Logfile finden. Zudem wird ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch dann auch nicht Ihnen, sondern allenfalls Konkurrenten des Spam-Versenders zustehen.
Ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch wird Ihnen selbst aber m.E. nur zustehen, wenn Ihr Gewerbebetrieb oder Ihr Persönlichkeitsrecht durch den Spam verletzt wird - und das vermag ich angesichts der vereinzelten Zugriffe nicht festzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt