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P-Konto mit Guthaben aus Vormonat

23. Juli 2012 17:25 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Irmela Nagel

Hallo,

ich habe ein Pfändungsschutzkonto bei meiner Bank. Ich habe das Konto in ein P-konto umwandeln lassen, da ich sonst nicht an mein Geld(Hartz4) gekommen wäre, da eine Pfändung kam.
Jetzt hat meine Bank, den Rest aus Juni, an den Gläubiger überwiesen; sprich es steht mir nicht mehr zur Verfügung. Zitat aus den Informationen zum P-Konto:"Hat der Kontoinhaber sein pfändungsgeschütztes Guthaben bis zum Ende des Kalenermonats nicht aufgebraucht, wird der verbleibende Guthabenrest einmal in den Folgemonat übertragen und steht ihm dann zusätzlich zum geschützten Monatsguthaben zur Verfügung". Das war jetzt einmal seit bestehn des P-Kontos, das ich eine größere Summe übrig hatte. Zum anderen ist das Geld doch eh für Tage zur Verfügung bevor die Bank was machen darf?
Die Bank hat am 4.7. das Geld an den Gläubiger bezahlt. Hat die Bank einen Fehler gemacht?Darf ich das Geld zurückverlangen? Oder wie verhalte ich mich jetzt?
Freundliche Grüße

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Die Regelung, dass Geld in den nächsten Monat mitgenommen werden kann, wurde vor allem deshalb eingeführt, weil viele Gelder in den letzten Tagen des Monats eingehen, die eigentlich schon für den folgenden Monat bestimmt ist.

Ich will versuchen, die Funktionsweise des P-Kontos am Beispiel zu erklären:

Ende Mai befindet sich sich auf ihrem Konto 650 Euro, das insgesamt im Laufe des Monats Mai eingegangen ist. Wäre ein Teil dieses Guthabens schon im April eingegangen, so müssten Sie es bis spätestens 31. Mai verbrauchen.

Damit können Sie den Betrag von 650 Euro mit in den nächsten Monat nehmen, müssen ihn aber im Laufe des Juni verbrauchen, weil sie ihn nicht weiter mit nehmen können.

Sie müssen in diesem Monat also mindestens die 650 Euro verbrauchen oder jedenfalls abheben. Sie können sich also nicht entschließen, 50 oder 100 Euro länger stehen zu lassen, um etwas anzusparen. Das geht beim P-Konto nicht.

Das, was am letzten eines Monats auf ihrem Konto ist, müssen Sie im Laufe des nächsten Monats verbrauchen. Sie dürfen es nicht in den übernächsten Monat mitnehmen.

Das Restgeld aus Juni durfte im Juli also nur dann an einen Gläubiger abgeführt werden, wenn Sie es bereits aus Mai mitgenommen hätten. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn Sie
am 31. Mai 600 Euro auf Ihrem Konto hatten und bis zum 30. Juni nur 550 Euro abgehoben oder für Überweisungen verwendet haben. Dann wären 50 Euro schon aus Mai und könnten im Juli an den Gläubiger abgeführt werden.

Sie müssten also im einzelnen prüfen, ob sie im jeweiligen Folgemonat immer mindestens das ausgegeben haben, was sich am letzten Tag des Vormonats auf Ihrem Konto befand.

Das klingt leider ziemlich kompliziert, liegt aber daran, dass das tatsächlich kompliziert ist.

Wenn ich mich also unklar ausgedrückt habe oder ein Aspekt nicht berücksichtigt worden ist, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Rückfrage vom Fragesteller 26. Juli 2012 | 18:28

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Meiner Bank wollt ich mein Problem inkl. Ihrer Antwort vorlegen, aber die schienen kein großes Interesse daran zu haben.
Ausserdem schien ich gegen eine Wand zu reden, da mir gesagt wurde, das alles Guthaben aus dem Vormonat an den Gläubiger abgeführt wird.
Warum dies dann jetzt auf einmal und nicht früher, da ich immer wieder mal zwischen 5€ und 30€ auf meinem Konto gelassen habe.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Juli 2012 | 18:36

Auch Banken machen mitunter Fehler, und gerade mit dem P-Konto tun sie sich teilweise schwer. Um das wirklich abzuklären, ohne dass die sich ggfs. rausreden können, wäre es sinnvoll, die Zahlungseingange und Ausgänge mindestens ab 30.5.2012 zu dokumentieren, um nachweisen zu können, dass an den Gläubiger Geld aus dem Vormonat abgeführt wurde und nicht schon Geld aus Mai war.

Sie können über meine Email-Adresse Kontakt mit mir aufnehmen.

dr.i.nagel@gmail.com

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