Sehr geehrter Fragesteller,
wenn der zivilrechtliche Schaden der Postbank bereits im Jahre 2009 passierte und Sie stets irgendwo mit Wohnsitz angemeldet gewesen sind, dann ist die Forderung bereits seit 2013 verjährt. Daran ändern auch die Umzüge nichts, sodass ich Ihnen raten kann, alle rechtlichen Schritte gegen eine Titulierung einzuleiten und der Forderung zu widersprechen und sich auf die Verjährung berufen.
Dieser Umstand darf dann auch nicht in der Schufa eingetragen sein, da nur unbestrittene oder titulierte Forderungen als Grundlage für einen Eintrag zählen.
Sie sollten die Schufa daher zur Lôschung auffordern.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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