Sehr geehrte Fragestellerin,
leider schreiben Sie nicht ob die ursprünglich angemahnten € 12,95 zu Recht von der Firma gefordert werden.
1.)
Wird die Summe zu Unrecht gefordert haben Sie nichts zu befürchten und müssen auch nicht die geforderten Zahlungen leisten.
Sie müssen nur, wenn Sie vom Gericht einen Mahnbescheid erhalten, diesem widersprechen. Wenn Sie eine Klage zugestellt bekommen müssen Sie die Hinweise, die Sie mit der Klage zusammen erhalten, gründlich lesen und entsprechend handeln. Alternativ können Sie auch einen Kollegen vor Ort beauftragen. Die dadurch anfallenden Kosten müssen idR von der Gegenseite übernommen werden.
2.)
Sollte die Forderung über € 12,95 jedoch berechtigt sein, befinden Sie sich spätestens seit der Mahnung per eMail in Verzug.
Dann müssen Sie auch den Verzögerungsschaden ersetzen.
Dies beinhaltet grundsätzlich auch die Inkassokosten. Allerdings sind diese begrenzt auf die Kosten die ein Rechtsanwalt bei Beauftragung erhalten würde. Bei dieser Forderung ergibt damit folgende Rechnung:
23,50 1,3 Geschäftsgebühr
05,70 Auslagenpauschale
07,41 Umsatzsteuer
35,70 Gesamtsumme
Ist die Forderung berechtigt sollten Sie an das Inkassobüro schreiben dass Sie grundsätzlich bereit sind die Forderung von € 12,95 zu erfüllen, wenn das Inkassobüro eine Vollmacht oder eine Abtretungserklärung vorlegt. Gleichzeitig weisen Sie die Kosten zurück und erklären das Sie nur bereit sind die Kosten zu übernehmen die bei Beauftragung eines Rechtsanwalt entstehen würden.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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