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Inkassounternehmen nach nur einer Mahnung per eMail rechtns?

| 25. Januar 2007 11:47 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Lieber Rechtsanwalt,

ich war kurze Zeit Mitglied bei der Internetfirma eDiets GmbH. Ich habe meine Mitgliedschaft rechtzeitig per eMail zum 31.12.2005 gekündigt (aber nie eine Bestätigung erhalten). Im Herbst des letzen Jahres habe ich per eMail eine Mahnung über 12,95 € von eDiets erhalten und dieser SOFORT (dummerweise auch per eMail) widersprochen auch diese eMail wurde von eDiets nie beantwortet. Plötzlich erhalte ich am 08.12.2006 diesbezüglich ein Schreiben von einem Inkassobüro (Euro Treuhand Inkasso, Köln) in welchem € 71,13 von mir gefordert werden. Ich habe sofort dort angerufen und dann auch schriftlich gegen diese Forderung widersprochen (per Telefax). Nun erhalte ich gerade ein weiters Schreiben von Euro Treuhand Inkasso, in welchem behauptet wird, dass ich auf die Zahlungsaufforderung nicht reagiert habe und nun werden mir 83,15 € in Rechnung gestellt und mir wird mit gerichtlichen Schritten gedroht. Ist das Rechtens? Muss ich wirklich diese 83 Euro bezahlen?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Sabine S.

25. Januar 2007 | 12:40

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
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Sehr geehrte Fragestellerin,

leider schreiben Sie nicht ob die ursprünglich angemahnten € 12,95 zu Recht von der Firma gefordert werden.

1.)
Wird die Summe zu Unrecht gefordert haben Sie nichts zu befürchten und müssen auch nicht die geforderten Zahlungen leisten.

Sie müssen nur, wenn Sie vom Gericht einen Mahnbescheid erhalten, diesem widersprechen. Wenn Sie eine Klage zugestellt bekommen müssen Sie die Hinweise, die Sie mit der Klage zusammen erhalten, gründlich lesen und entsprechend handeln. Alternativ können Sie auch einen Kollegen vor Ort beauftragen. Die dadurch anfallenden Kosten müssen idR von der Gegenseite übernommen werden.

2.)
Sollte die Forderung über € 12,95 jedoch berechtigt sein, befinden Sie sich spätestens seit der Mahnung per eMail in Verzug.

Dann müssen Sie auch den Verzögerungsschaden ersetzen.
Dies beinhaltet grundsätzlich auch die Inkassokosten. Allerdings sind diese begrenzt auf die Kosten die ein Rechtsanwalt bei Beauftragung erhalten würde. Bei dieser Forderung ergibt damit folgende Rechnung:

23,50 1,3 Geschäftsgebühr
05,70 Auslagenpauschale
07,41 Umsatzsteuer

35,70 Gesamtsumme

Ist die Forderung berechtigt sollten Sie an das Inkassobüro schreiben dass Sie grundsätzlich bereit sind die Forderung von € 12,95 zu erfüllen, wenn das Inkassobüro eine Vollmacht oder eine Abtretungserklärung vorlegt. Gleichzeitig weisen Sie die Kosten zurück und erklären das Sie nur bereit sind die Kosten zu übernehmen die bei Beauftragung eines Rechtsanwalt entstehen würden.


Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de


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