Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Wie Sie rich isttig erkannt haben bilden mehrere Mitereben eine Erbengemeinschaft.
Nach § 2038 Abs. 1 BGB
steht die Verwaltung des Nachlasses den Erben gemeinschaftlich zu. Jeder Miterbe ist den anderen gegenüber verpflichtet, zu Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind; die zur Erhaltung notwendigen Maßregeln kann jeder Miterebe ohne Mitwirkung der anderen treffen.
Nach § 2038 Abs. 2
, § 745 Abs. 1 BGB
kann eine ordnungsgemäße Verwaltung durch stimmenmehrheit beschlossen werden.
2.
Da Erbe 1 und Erbe 3 sich hinsichtlich einer Erneuerung der Heizung einig sind ist zu empfehlen, dass diese einen entssprechenden Mehrheitsbeschluss fassen, dies schriftlich dokomentieren und dann den Auftrag zur Erneuerung der Heizung erteilen.
Erbe 2 ist dann an den Mehrheitsbeschluss gebunden und die Kosten können aus Mitteln des Nachlasses beglichen werden.
3.
Eine Auseinendersetzung einer Erbengemeinschaft ist in §§ 2042 ff BGB
geregelt.
Grundsätzlich ist der Nachlass insgemsamt und einheitlich auseinanderzusetzen, wie es Erbe 1 und Erbe 3 wollen.
Eine Teilauseinandersetzung ist zwar möglich, aber nur unter Mitwirkung aller Miterben. Gegen den Willen eines Miterben ist eine Teilauseinandersetzung nicht durchsetzbar (BGH NJW 1985,51
)
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 10.10.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Herzlichen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.
Gibt es einen Mustertext oder Textvorschlag ihrerseits für einen schriftlichen Mehrheitsbeschluss? Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe folgenden Textvorschlag:
"B e s c h l u s s
der Erbengemeinschaft nach …......, verstorben am …..
bestehend aus
1. ….
2. …..
3. …...
Die Miterben fassen zur Verwaltung des Nachlasses folgenden Beschluss:
….....
….....
..................................
(Datum) (Unterschrift)
...................................
(Datum) (Unterschrift)
....................................
(Datum) (Unterschrift)"
Vielen Dank für Ihre Bewertung,
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Moosmann