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§ 224 SGB 5, Voraussetzungen für Beitragsfreiheit

19. Mai 2015 13:10 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Maike Domke

Im Oktober passieren bei uns (verheiratet) zwei Dinge: erstes Kind kommt und ich werde Soldat auf Zeit. Ich selbst habe dann freie Heilfürsorge. Was ist mit meiner Frau (war bisher immer in der GKV versichert)?
So weit ich gelesen habe kann sie nach § 224 SGB 5 beitragsfrei versichert werden, solange sie Elterngeld/Landeserziehungsgeld bekommt und sonst kein Einkommen hat.
Was ist mit meinem Einkommen? Spielt das eine Rolle? Wird die Hälfte davon zur Berücksichtigung herangezogen?

Konkret: muss ich ab Oktober für meine Frau Krankenversicherungsbeiträge zahlen oder nicht?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist es richtig, dass während der Elternzeit für Ihre Ehefrau eine beitragsfreie Versicherung in der GKV möglich ist, ebenso für das Kind.

Allerdings ist dafür Voraussetzung, dass Sie ebenfalls in der GKV gesetzlich versichert sind.

Da Sie ja privat versichert sind, muss geprüft werden, ob eine beitragsfreie Versicherung möglich ist. Dazu addiert man Ihr Einkommen zu dem Ihrer Frau, die ja möglicherweise Elterngeld erhalten wird und zieht den Freibetrag für das familienversicherte Kind ab (ca. € 550,- €). Diese teilt man dann durch zwei und erhält das sog. "anrechenbare Einkommen".

HIernach errechnet sich dann der Beitrag, die aktuellen Werte für Kranken - und Pflegeversicherung müssen Sie bei der KK erfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
Rechtsanwältin

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