als Beschäftigter in der Niedesächsischen Metallindustrie habe ich eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden. Entsprechend beträgt die tägliche Arbeitszeit 7 Stunden.
In einer Betriebsvereinbarung wurde festgelegt, dass zur flexibilisierung der Arbeitszeiten in Fertigungsbereichen eine tägliche Arbeitszeit von 7 Stunden und 25 Minuten geleistet wird. Dies gilt vom 19.02.2010 an.
Daraus sollen sich angeblich (lt. Betriebsvereinbarung) max. 10 Tage, also 70 Stunden ergeben, die am Jahresende gutgeschrieben wurden und individuell entnommen werden können.
Rechnet man dieses jedoch nach, ergibt sich eine Differenz.
Vom 19.02.2010 bis zum 31.12.2010 waren in Niedersachsen 222 Arbeitstage. Davon zieht man 25 Tage Urlaub (10/12) ab. Es verbleiben 197 Tage.
An eine Betriebsvereinbarung sind Arbeitgeber wie Betriebsrat und Arbeitnehmer gebunden. Die Betriebsvereinbarung stellt einen Vertrag im Sinne des bürgerlichen Rechts dar, der zwischen dem Betriebsrat als Vertreter der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber abgeschlossen wird, und aus dem unmittelbar Rechte und Pflichten für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und den Betriebsrat entstehen.
Aufgrund dieser Betriebsvereinbarung haben Sie einen eigenen Anspruch darauf, dass Sie für die zuviel geleisteten Stunden einen angemessenen Ausgleich bekommen.Denn der Sinn und Zweck dieser Betriebsvereinbarung ist es sicherlich nicht, dass zuviel geleistete Arbeitsstunden einfach unter dem Tisch fallen und dem Arbeitgeber letztlich " geschenkt " werden.
Sie sollten sich an Ihren Betriebsrat wenden und auf diesen offensichtlichen Fehler bei der Berechnung hinsichtlich der Gutschrift am Jahresende, nämlich 82,08 Stunden anstatt 70 Stunden, hinweisen. Ich nehme an, dort wird alsdann man den offensichtlichen Berechnungsfehler ebenfalls feststellen und für einen entsprechenden Ausgleich der nicht berücksichtigten 12 Stunden Mehrarbeit Sorge tragen.
Für eine Nachfrage stehe ich bei Unklarheit gerne zur Verfügung und verbleibe,