Meine Tochter wird bald 18 Jahre alt und muss den Unterhalt von beiden Eltern einfordern. Habe pflichtgemäß den Unterhalt jeden Monat bezahlt. Auf Grund höheren Einkommens wurde ein neuer Unterhaltstitel 2021 von 100 % auf 115 % hochgestuft und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr befristet ausgestellt. Kann mit dem befristeten Unterhaltstitel vollstreckt werden? Ist der erste Unterhaltstitel von 2008 dann wieder gültig, wenn der aktuelle zeitlich befristet ausgestellt wurde?
wenn der aktuelle Titel bis zum 18. Lebensjahr befristet ist, kann danach nur wegen evt. bestehender Rückstände, nicht aber wegen laufenden Unterhaltes vollstreckt werden.
Ob aus dem alten Titel vollsteckt werden kann, hängt von dessen genauen Inhalt ab und davon, ob er bei der Erstellung des neuen Titels evt. aufgehoben oder abgeändert worden ist. Das müssen Sie an Hand des Titelinhaltes bzw. des gesamten Schriftverkehrs im Zusammenhang mit der Erstellung des Neutitels prüfen.