Sehr geehrter Fragesteller,
auch wenn der Umfang der bevorstehenden Geschäfte nicht unerheblich ist, würde in Ihrem Fall noch eine Einstufung als Privatverkäufer in Frage kommen.
Gewerblich handeln Sie nur, wenn Sie eine Tätigkeit betreiben, die dauerhaft ist, eine Gewinnerzielung beabsichtigt ist und eigenverantwortlich betrieben wird.
Zwar sind die Unterscheidungskriterien zwischen gewerblichem Verkauf und Privtverkauf insbesondere bzgl. des Umfangs umstritten. Da Sie hier jedoch nur eine Privatsammlung auflösen wollen, kommt es hierauf nicht an. Vorliegend wollen Sie nur bis zum Verkauf der letzten Platte tätig sein, also nicht dauerhaft und auch der Zweck ist hier eher die Auflösung, denn eine Gewinnerzielungsabsicht (wie bei einem Ankauf und Verkauf).
Wenn Sie potentielle Käufer vorab in der Beschreibung über den Zweck des Verkaufs aus Ihrem Privatbesitz informieren.
Die Rechtsprechung hat viele Unterscheidugskriterien herausgefiltert, wie zB.: Eigenschaft als PowerSeller, Unterhaltung eines Shops, Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit. Gleichzeitig können Sie auch einen Blick in die Hilfefunktion von Ebay werfen. Dort sind weitere Beispiele genannt.
Es wird letztlich auch an der Entwicklung Ihrer Verkäufe liegen, ob ein gewerblicher Status, bzw. ein Handeln im geschäftlichen Verkehr oder Privatverkäufe vorliegen.
Ich hoffe, Ihre Frage vorerst hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiter zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
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Antwort
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