Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage:
"Können wir sie noch zur (Teil)Bezahlung eines notwendigen neuen Außenanstrichs hinzuziehen ?"
beantworte ich auf Grundlage der von Ihnen geschilderten Umstände wie folgt:
Dies wäre nur dann möglich, wenn Ihnen Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer zur Seite stünden.
Rechtlich entscheidend ist dabei, ob es sich bei der wetterbedingten Verschutzung der Außenfassade um einen Mangel im Sinne des Kaufrechtes handelt.
Eine gekaufte Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang, also bei Übergabe, die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Unter Beschaffenheit ist jede Eigenschaft der Sache zu verstehen.
Es wäre also anhand des Kaufvertrages zu überprüfen, ob eine dauerhaft saubere Außenwand des Hauses zwischen Ihnen und dem Verkäufer als Beschaffenheit des Hauses vereinbart worden ist.
Obgleich mir der Kaufvertag nicht vorliegt gehe ich davon aus, dass eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde.
Letztlich hat der Verkäufer keinen Einfluss auf die wetterbedingten Verschmutzungen der Hausfassade, so dass dieser Gewährleistungsansprüche zu Recht zurückweisen könnte. Eine Haftung seitens des Verkäufers käme z. B. dann in Betracht, wenn der Verkäufer die Verschmutzungen verursacht hätte. Dies ist hier nicht der Fall.
Da es sich bei den Verschmutzungen auch lediglich um ästhetische Beeinträchtigungen und nicht um Funktionsbeeinträchtigungen handeln dürfte, sehe ich keine Möglichkeit den Verkäufer - wie von Ihnen beabsichtigt - zum (teilweisen) Ersatz der Anstrichkosten zu verpflichten.
Ich hoffe, Ihnen zunächst weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Rüdiger Kuhn, Rechtsanwalt
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