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titulierten Schufaeintrag löschen lassen ??

17. Juli 2010 15:43 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dennis Meivogel

Ich habe seit 2009 folgendes Problem:

Meine Bank machte mich 2009 auf meinen Schufaeintrag aufmerksam. Nach recherchen und einer selbstauskunft fand ich heraus das ich eine "titulierte Forderung" von 425 Euro (Telekomunikation) vom Jahre 2001 habe. Diese habe ich sofort 2009 ausgeglichen. Nun steht in der aktuellen Selbstauskunft
ein scorewert von 93 % aber dieser eintrag steht immernoch "als titulierte Forderung" -und hinten dran - "die forderung wurde ausgegelichen" -
Im Moment hat sich meine wirtschaftliche Situation gewiss um einiges verbessert. Habe schon 6 Jahren festes einkommen ect. ect.
Doch ich kann weder eine Wohnung mieten noch irgendwelche Verträge schliessen.

Kann ich diesen negativen Eintrag löschen lassen? Wenn ja wie?
Ich wäre nähmlich auch bereit einen Anwalt heranzuziehen.

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem seinerzeitigen Vertragspartner über Telekommunikationsdienstleistungen in dem entsprechenden Vertrag eine Schufa-Klausel unterzeichnet haben. Damit hätten Sie dann eingewilligt, dass Ihre Daten zum Vertrag und insbesondere zu Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis nach Maßgabe der Bedingungen der Schufa gespeichert wird.

Die Schufa Einträge werden zwar und müssen auch nach einiger Zeit wieder gelöscht werden. Hierbei gibt es aber ein System. So bleiben Kredite bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr ihrer vollständigen Rückzahlung bei der Schufa gespeichert. Hingegen werden Bürgschaften umgehend gelöscht, wenn die verbürgte Hauptschuld befriedigt worden ist. Alle Daten die die nicht ordnungsgemäße Abwicklung eines Vertragsverhältnisses betreffen werden nach der Begleichung der Forderung noch drei Jahre gespeichert.

Hierunter fällt auch die gegen Sie gerichtete und titulierte Forderung des Telekommunikationsdienstleisters. Nach Bezahlung dieser Forderung bleibt die von Ihnen geschilderte Information noch 3 Jahre, also bis 2012 bei der Schufa gespeichert.

Die Erfolgsaussichten diese Eintragung gelöscht zu bekommen sind gering. Einerseits ist die genannte Frist rechtlich nicht zu beanstanden. Andererseits haben Sie der Schufa Klausel seinerzeit zugestimmt.
Es tut mir leid, dass ich ihnen keine andere Auskunft geben kann.

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