Mangelrücke Aufwand Rücktransport / persönlicher Zeitaufwand
vom 19.2.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Diese Rücksendepflicht des Verbrauchers wird durch die aus § 241 Abs. 2 BGB entspringenden Nebenleistungspflicht ergänzt, die Ware ordnungsgemäß zu verpacken, damit diese nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge vor Beschädigungen auf dem Transportweg geschützt wird."