Verwalterbestellung und Grundbuchamt
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Guten Tag, eine bereits über Jahre bestehende Eigentümergemeinschaft beabsichtigte, einen neuen Verwalter für zwei Jahre zu bestellen. Darf ein Grundbuchamt von einer Verwalterbestellung von 5 Jahren Bestelldauer ausgehen, nur weil im Protokoll der Verwalterbestellung keine Eckdaten zur Bestelldauer vermerkt sind? Ist solch ein Protokoll überhaupt gültig (s.