Alprazolam zum Eigengebrauch
vom 4.11.2024
für 200 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Meine Frage ist nun: Falls die 200-500 Stück Xanax vom deutschen Zoll abgefangen werden und ich allerdings nachweisen kann, dass es sich um eine "Sucht" aufgrund meiner Behinderung/Einschränkung handelt und nicht zum Weiterverkauf (wäre ja auch blöd, denn ich bezahle für 200 Stk. Xanax 600 Euro also kann es nur für den Eigenkonsum bestimmt sein), was droht mir für eine Strafe? ... Ich hoffe, es kommt keine Antwort wie "es kommt darauf an", denn das habe ich im Internet schon oft genug gelesen.