Flucht ins Ausland vor Strafantritt, Anmelden im neuen Wohnort
vom 19.2.2020
für 39 €
Da meine Rücklagen nicht für die Ewigkeit ausreichen und ich auch irgendwann wieder arbeiten muss (1-2 Jahre kann ich überbrücken) frage ich mich nun aber folgendes: Wenn ich mich im Land meiner Wahl (Spanien) anmelden muss um beispielsweise arbeiten zu dürfen, kommuniziert dann automatisch dieses Land bzw die Polizei des Landes mit Deutschland und kann dann auf diesem Weg heraus gefunden werden dass ich eine Haftstrafe nicht angetreten habe? ... Wenn ich mich aber länger als 3 Monate im Land aufhalte, müsste ich mich bei der Polizei melden. Wenn ich dies tue, findet man dann zwangsläufig heraus dass ich auf der Flucht vor den Deutschen Behörden bin?