Wenn eine Auslieferung eines deutschen Staatsbürgers wohnhaft in der BRD in Form einer Staatstragenden Geheimoperation zwischen USA und der BRD stattfindet und die Transportleute im Haus sind, dann heißt es, dass es keine absolute rechtliche Barriere in der Praxis mehr gibt, die den Abtransport verhindert, WENN DER STAAT ZUR TOTALVERWEIGERUNG ENTSCHLOSSEN IST. Stimmt das? Sind alle sonst geltenden möglichen rechtlichen Maßnahmen wie Einschaltung EMRK, Verfassungsgericht etc.