Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Lottoland operiert mit einer Glücksspiellizenz aus Gibraltar, bietet jedoch Online-Glücksspiele in Deutschland an, ohne über eine gültige deutsche Lizenz zu verfügen. Nach § 4 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis in Deutschland verboten. Dies führt grundsätzlich zur Nichtigkeit des Glücksspielvertrags nach § 134 BGB in Verbindung mit dem GlüStV.
Da Lottoland ohne gültige Lizenz operiert, kann argumentiert werden, dass die Zahlungen rechtsgrundlos erfolgt sind. Nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB besteht ein Anspruch auf Rückforderung, wenn jemand durch eine Leistung ohne Rechtsgrund bereichert wurde. Da der Glücksspielvertrag nichtig ist, fehlt der Rechtsgrund, weshalb eine Rückforderung grundsätzlich möglich ist.
Die Gerichte haben bereits mehrfach zugunsten von Spielern entschieden, wenn es um die Rückforderung von verlorenen Einsätzen bei illegalen Glücksspielanbietern ging. Beispielhaft sind etwa folgende Entscheidungen:
- OLG Frankfurt, Urteil vom 8. April 2022 – 23 U 55/21
- LG Gießen, Urteil vom 21. März 2023 – 4 O 227/22
- LG Koblenz, Urteil vom 11. November 2022 – 10 O 151/22
Hinsichtlich der Verjährung gilt die allgemeine Frist von drei Jahren nach § 195 BGB, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Spieler Kenntnis davon erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Wenn diese zeit noch nicht vorbei ist, kann die Rückforderung durchgesetzt werden.
Es gibt mittlerweile auch mehrere Kanzleien und Dienstleister, die sich auf die Rückforderung von Glücksspielverlusten spezialisiert haben und Prozesse gegen illegale Anbieter finanzieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Können sie mir Prozessfinanzierer empfehlen, die mich für Lottoland.com vertreten können?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Es gibt da mittlerweile einige Anbieter wie etwa Padronus, Gamesright oder Glück zurück.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt