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Mein Fall

19. September 2025 15:26 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden


ich möchte Ihnen meinen aktuellen Fall schildern und um eine rechtliche Einschätzung bitten:

Sachverhalt
• Ich wurde in Weil am Rhein von der Polizei kontrolliert.
• In meinem Auto befanden sich zwei Erwachsene und zwei Kinder, alle ohne Pass und Aufenthaltstitel.
• Mein Handy wurde beschlagnahmt. Darauf fanden die Ermittler WhatsApp-Nachrichten mit Routenangaben, Abholpunkten, Tickets und Geldgesprächen.
• Ich habe bei der Polizei von meinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
• Bisher habe ich kein offizielles Schreiben oder eine Anklage erhalten.

Zu meiner Person
• Ich habe keine Vorstrafen.
• Ich lebe seit mehreren Jahren in Deutschland und habe eine 2-jährige Aufenthaltserlaubnis.
• Seit 3 Jahren arbeite ich sozialversicherungspflichtig.
• Meine Ehefrau ist deutsch-türkische Doppelstaatsbürgerin und hat einen 30%igen Grad der Behinderung. Sie ist auf meine Unterstützung angewiesen.

Tatvorwurf

Mir wird vorgeworfen:
„Einschleusen von Ausländern" gemäß §96 Aufenthaltsgesetz.
Es gab in meinem Fall keine Verletzten oder Toten.

Meine Fragen
1. Mit welcher Strafe muss ich realistisch rechnen?
• Ist in meinem Fall eine Freiheitsstrafe mit Bewährung (Strafaussetzung zur Bewährung) möglich?
• Oder muss ich mit einer echten Haftstrafe rechnen?
2. Droht mir die Abschiebung (Deportation/Ausweisung) trotz meiner Ehe und Arbeit in Deutschland?
3. Welche weiteren Schritte empfehlen Sie mir jetzt?

19. September 2025 | 16:02

Antwort

von


(2984)
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Sehr geehrte Ratsuchende.

der Vorwurf kann zwar mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bewertet werden.

Aber als möglich Ersttäterin wird eher mit einer Geldstrafe zu rechnen sein.

Sollte es nach den Umständen des Falles keine Geldstrafe mehr geben, würde eine Freiheitstrafe aber zur Bewährung ausgesetzt werden.

Eine Abschiebung wird so nicht drohen.

Sie sollten unbedingt weiter schweigen und keine Angaben machen.

Beauftragen Sie vielmehr sofort einen Rechtsanwalt.

Dieser wird dann nach Akteneinsicht eine Stellungnahme abgeben können.

Und nur er sollte sich dann auch dazu äußern.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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