Cannabisgesetz (CanG) – Anbau im Garten ohne geeignete Sicherheitsvorkehrungen
vom 13.7.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Das Bundesministerium für Gesundheit weist auf der Seite "Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz" auf Besonderheiten beim privaten Eigenanbau hin: "Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das zum Zwecke des Eigenkonsums angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen. ... (Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz) Was nun geeignete Sicherheitsvorkehrungen sind, ist sicherlich vom Einzelfall abhängig. ... 2) Mit welcher Strafe ist wann zu rechnen?