Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die bisherigen Darlegungen durch RAi Deinzer, welche Sie nicht wiederholen müssen, aber jetzt mit der Bitte um Rat ob ein Widerspruch zu dem Strafbefehl Sinn machen würde: Explizit: Im Juni10 habe ich bei der StA einen Verdacht nach SGB § 174 ff, auf strafbare Handlungen meiner Ex-Geliebten angezeigt, die als Erzieherin in einer Kita tätig ist. ... Die StA stellte das Ermittlungsverfahren (Aussage gegen Aussage) ein, sowohl gegen SIE, als auch gegen mich ( wegen Verleumdung).. Nun legte der Anwalt der Ex dazu eine mehr polemische, als beweisende Beschwerde ein.