Vorwurf der Urkundenfälschung (§267 StGB) – Wohnungsgeberbestätigung
vom 25.8.2025
für 37 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
ich habe von der Polizei ein Schreiben erhalten, in dem mir Urkundenfälschung (§267 StGB) vorgeworfen wird. Es geht um eine Wohnungsgeberbestätigung, die im Jahr 2024 bei einer Meldebehörde eingereicht wurde. Hintergrund: Nach dem Ende meines Studentenwohnheimvertrags konnte ich längere Zeit keine Wohnung in München finden.