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Arbeitsamt 2 Wochen zu viel ALG1

11. Juni 2024 18:01 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich arbeitete war 6 Wochen im AlG 1 zwischen einem Arbeitsplatzwechsel in einer Zeitarbeitsfirma. Da dies über Weihnachten/Neujahr geschah wurde mir gesagt es klappt zum 01.02.23 sicher aber 15.01.23 aufgrund Weihnachten/Neujahr schwierig da niemand da ist. Ich habe dann direkt den 01.02.23 dem Arbeitsamt gemeldet. Kurzfristig wurde es dann doch der 01.02. Ich kann heute nicht mehr sagen ob ich es vergessen habe aber scheint so. Als die Auszahlung Ende des Monats kam habe ich nach Erhalt des Schreibens die zuviel bezahlten 800 Euro zurückgezahlt. Ein Jahr später kam die Anzeige wegen Betrugs und Strafe von 1500 Euro. Ich arbeite inzwischen im öffentlichen Dienst und habe eine gute Stelle ohne Zeitarbeit, ich muss hier alle 2 oder 3 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das steht wohl jetzt dort drin obwohl ich noch nie irgendwas mit Polizei oder Co. zu tun hatte. Da ich in der Abrechnung arbeite habe ich Angst durch das Arbeitsamt jetzt arbeitslos zu werden. Arbeite Vollzeit,
bin Alleinerziehend mit 2 Kindern und weiß nicht wie ich das bezahlen soll oder was ich tun kann um aufgrund dessen nicht Arbeitslos zu werden. Anwalt kann ich mir nicht leisten da ich aufgrund des Einkommens keine Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe. Was raten Sie mir? Vielen herzlichen Dank schon mal.

11. Juni 2024 | 18:39

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Basierend auf den von Ihnen geschilderten Informationen möchte ich Ihnen folgende Einschätzung und Empfehlungen geben:
1. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie aufgrund des Eintrags im erweiterten Führungszeugnis Ihren jetzigen Arbeitsplatz verlieren. Der Eintrag alleine dürfte kein ausreichender Kündigungsgrund sein, insbesondere da Sie die zu viel erhaltene Summe zurückgezahlt haben und es sich offenbar um ein einmaliges Versehen handelte.
2. Dennoch sollten Sie proaktiv das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen, den Sachverhalt offen darlegen und erklären. Zeigen Sie, dass es Ihnen leid tut und Sie daraus gelernt haben. Die meisten Arbeitgeber werden Verständnis zeigen, wenn man offen und ehrlich ist.
3. Legen Sie auf jeden Fall Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Schildern Sie auch hier den Sachverhalt, dass es sich um ein Versehen handelte und Sie das Geld umgehend zurückgezahlt haben, als Sie es bemerkt haben. Mit etwas Glück wird das Verfahren eingestellt.
4. Wenn es doch zu einer Gerichtsverhandlung kommt, gehen Sie hin und tragen Sie Ihre Sicht der Dinge vor. Bereuen Sie die Tat und zeigen Sie, dass Sie ein geordnetes Leben führen. Oft werden in solchen Fällen nur geringe Strafen verhängt.
5. Prüfen Sie, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten übernimmt. Ansonsten erkundigen Sie sich bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer nach kostenloser Erstberatung oder einem Anwalt, der Ratenzahlung akzeptiert.
Wichtig ist, dass Sie nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern aktiv werden. Mit der richtigen Kommunikation und etwas Glück lässt sich die Situation meistern, ohne dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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