Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Basierend auf den von Ihnen geschilderten Informationen möchte ich Ihnen folgende Einschätzung und Empfehlungen geben:
1. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie aufgrund des Eintrags im erweiterten Führungszeugnis Ihren jetzigen Arbeitsplatz verlieren. Der Eintrag alleine dürfte kein ausreichender Kündigungsgrund sein, insbesondere da Sie die zu viel erhaltene Summe zurückgezahlt haben und es sich offenbar um ein einmaliges Versehen handelte.
2. Dennoch sollten Sie proaktiv das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen, den Sachverhalt offen darlegen und erklären. Zeigen Sie, dass es Ihnen leid tut und Sie daraus gelernt haben. Die meisten Arbeitgeber werden Verständnis zeigen, wenn man offen und ehrlich ist.
3. Legen Sie auf jeden Fall Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Schildern Sie auch hier den Sachverhalt, dass es sich um ein Versehen handelte und Sie das Geld umgehend zurückgezahlt haben, als Sie es bemerkt haben. Mit etwas Glück wird das Verfahren eingestellt.
4. Wenn es doch zu einer Gerichtsverhandlung kommt, gehen Sie hin und tragen Sie Ihre Sicht der Dinge vor. Bereuen Sie die Tat und zeigen Sie, dass Sie ein geordnetes Leben führen. Oft werden in solchen Fällen nur geringe Strafen verhängt.
5. Prüfen Sie, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten übernimmt. Ansonsten erkundigen Sie sich bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer nach kostenloser Erstberatung oder einem Anwalt, der Ratenzahlung akzeptiert.
Wichtig ist, dass Sie nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern aktiv werden. Mit der richtigen Kommunikation und etwas Glück lässt sich die Situation meistern, ohne dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Antwort
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