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Urkundenfälschung - Einstellung gegen Auflage

2. Januar 2025 16:37 |
Preis: 49,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo.
Ich habe vor 18 Monaten einen Vertrag gefälscht und den Namen von einem alten Bekannten drunter geschrieben und auch unterschrieben mit seiner Unterschrift.

Bei dem Vertrag ging es um Gelder die aber nie bewegt worden sind.

Ich bin unvorbestraft, Student und wohne bei meinen Eltern.

Nun ist dort in dem Polizeischreiben eine Option die ich ankreuzen kann „Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden."

Jetzt ist meine Frage, ist das nicht die beste Wahl? Und ist das ein Schuldgeständnis? Und wieviel würde ich dann ungefähr zahlen müssen?

Ich war zudem eben bei einem Anwalt der mir strengstens dagegen empfohlen hat das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen das dies heißt ich gebe diese Straftat zu.

Bitte um Hilfe.

Soll ich da ich nicht vorbestraft bin das Verfahren gegen eine Geldauflage einstellen und wenn ja heißt es das ich die Schuld eingestehe?

2. Januar 2025 | 17:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich bedeutet eine Einstellung gegen Auflage, dass das Verfahren auch ohne Hauptverhandlung beendet werden kann, sie jedoch eine Auflage, meist in Form einer Geldzahlung, leisten.


Kreuzen sie dies an, so kann dies so ausgelegt werden, dass sie die Schuld gestehen. Dies vor dem Hintergrund, dass ohne Verschulden wohl keine Einstellung gegen Auflage als möglicher Ausgang gewünscht wäre.

Da sie nicht vorbestraft sind und es auch nach ihren Angaben durch ihr Verhalten zu keinem Schaden gekommen ist, wäre es hier tatsächlich ratsam, keinen Haken zu setzen und sich stattdessen anwaltlich vertreten zu lassen.
Neben der Einstellung gegen Auflage gibt es auch die Möglichkeit einer Einstellung wegen Geringwertigkeit, ohne dass es zu einer zusätzlichen Auflage kommt. Anhand ihrer Angaben scheint dies ein möglicher Verfahrensausgang, welcher mit Verteidiger angestrebt werden kann.


Die Höhe der Auflage hingegen hängt von ihren finanziellen Verhältnissen ab und obliegt dem Ermessen der Staatsanwaltschaft, sodass hierüber keine Angaben im Vorfeld getroffen werden können.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler

ANTWORT VON

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