Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die beschriebene Tätigkeit verstehe ich so, dass Sie Gelder auf einem privaten Konto entgegennehmen und dann in Krypto umtauschen und an andere Konten oder Wallets weiterleiten sollen, die Ihnen vom Auftraggeber als Empfänger genannt werden.
Dabei besteht nach meiner Bewertung ein erhebliches Risiko, dass Sie sich bei dieser Tätigkeit wegen einer Form der Geldwäsche gemäß § 261 StGB strafbar machen. Das gilt insbesondere, wenn Sie über eigene, private Konten Gelder weiterleiten und dafür eine besonders hohe Vergütung anfällt.
Neben der möglichen Strafbarkeit besteht auch das Risiko, dass Sie gegenüber Personen, die durch Ihren Auftraggeber geschädigt werden, zur Rückzahlung des Geldes verpflichtet sind. Beispielsweise wenn Ihr Auftraggeber sich strafbar macht, um an die Gelder zu gelangen, die von Ihnen weitergeleitet werden. Das kann u.a. dann der Fall sein, wenn Ihr Auftraggeber einen Anlagebetrug begeht, um das Geld zu vereinnahmen und dann über Ihr Konto an sich selbst weiterleiten zu lassen.
Deshalb empfehle ich Ihnen diese Tätigkeit aufgrund der hohen strafrechtlichen und finanziellen Risiken nicht anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
18. März 2025
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04:49
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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