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Jobangebot / Vertrag bei Firma XTZ Staking

17. März 2025 22:54 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Sehr geehrter Anwalt/Anwältin

die Firma XTZ Staking, Beuthstr 4, Berlin hat mir einen Minijob/Teilzeitvertrag angeboten, bei dem ich Zahlungen auf einem Konto (z.B Consorsbank) Beträge über crypto in Kryptowährung umtauschen soll und diese weiter an Handelssysteme der Firma weiterleiten soll.

Es handelt sich um Gelder von Klienten, die für Habdelsaufträge genutzt werden
Die Zahlungen werden nach Vorgabe verwaltet.

Die Firma ist nicht beim BanF eingetragen.

Ist dieses legal? Oder kann es strafrechtsmässig gefährlich sein?

Danke
B.G J.W

18. März 2025 | 04:49

Antwort

von


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Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Die beschriebene Tätigkeit verstehe ich so, dass Sie Gelder auf einem privaten Konto entgegennehmen und dann in Krypto umtauschen und an andere Konten oder Wallets weiterleiten sollen, die Ihnen vom Auftraggeber als Empfänger genannt werden.

Dabei besteht nach meiner Bewertung ein erhebliches Risiko, dass Sie sich bei dieser Tätigkeit wegen einer Form der Geldwäsche gemäß § 261 StGB strafbar machen. Das gilt insbesondere, wenn Sie über eigene, private Konten Gelder weiterleiten und dafür eine besonders hohe Vergütung anfällt.

Neben der möglichen Strafbarkeit besteht auch das Risiko, dass Sie gegenüber Personen, die durch Ihren Auftraggeber geschädigt werden, zur Rückzahlung des Geldes verpflichtet sind. Beispielsweise wenn Ihr Auftraggeber sich strafbar macht, um an die Gelder zu gelangen, die von Ihnen weitergeleitet werden. Das kann u.a. dann der Fall sein, wenn Ihr Auftraggeber einen Anlagebetrug begeht, um das Geld zu vereinnahmen und dann über Ihr Konto an sich selbst weiterleiten zu lassen.

Deshalb empfehle ich Ihnen diese Tätigkeit aufgrund der hohen strafrechtlichen und finanziellen Risiken nicht anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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