Es gibt einen notariellen Ehevertrag, der nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich ausschließt, aber den Versorgungsausgleich zulässt. ... Gilt das auch für die geschilderte Konstellation mit einem Ehevertrag, der nur den Versorgungsausgleich zulässt? ... D.h. bei einer Trennung bis zum 30.06.2014 würde bei entsprechendem Eingang des Scheidungsantrag bis zum 30.06.2015 beim Gericht (nach Ablauf des Trennungsjahres) noch die kurze Ehedauer gelten.