Unterhaltsklärung
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Das wäre in meinen Augen Unsinn aber so stellt es sich jetzt dar. 4) Wie verbindlich ist überhaupt so eine nicht-notarielle einvernehmliche Festlegung 1 Monat nach der Scheidung, wenn eine der beiden Parteien nach weiteren 6 o. mehr Monaten plötzlich andere Meinung ist und klagen will?