Rückzahlung von Leistungen nach UVG durch Unterhaltsschuldner (NRW)
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Zu allem Übel verlor ich wenige Monate nach der Scheidung meine Festanstellung und konnte keinen Unterhalt mehr zahlen, da das ALG erst von mir eingeklagt werden musste. ... Für den Fall, dass ich die Summe zurückzahlen muss: Gibt es gesetzliche Möglichkeiten (nicht nur Ermessenssache der Bearbeiterin des Jugendamtes) sich mit dem Jugendamt zu vergleichen oder Ratenzahlung zu vereinbaren?