Wechselmodell - erfüllt?
vom 3.12.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Da meine Rücklagen nun aufgebraucht sind, stellte sich mir die Frage, ob ich überhaupt unterhaltspflichtig bin, da doch im Prinzip ein Wechselmodell vorliegt. ... Fragen: Ist die selber angelegte Tabelle mit den Betreuungszeiten ausreichend, um das Wechselmodell zu belegen ? ... Mmn gab es bisher keinen richtigen Bescheid.