guten tag, meine tochter, 18 jahre alt seit oktober 2011, hat ab august 2011 ein studium begonnen und bezieht einkommen. der einkommenshoehe nach steht ihr kein unterhalt mehr zu. der kindsvater hat von 2005-2007 3 jahre lang kein unterhalt gezahlt. ab 2008 gibt es eine jugendamtsurkunde ueber 325€ monatlich. die stundung des unterhalts bis zur volljaehrigkeit unserer tochter in hoehe von monatlich 325 € fuer die jahre 2005-2007 haben wir in einem kurzen schreiben beide unterzeichnet. auch gegenueber der grossmutter hatte der vater in 2009 noch telefonisch (auf eigene initiative hin) erklaert, dass er den unterhalt dann spaeter nachzahlt, wenn unsere tochter dann schule beendet hat und zb eine ausbildung macht. noch im oktober 2011 hat der vater mir gegenueber telefonisch erklaert er werde bis zum ende des studiums ( dauer 3 jahre) den nachzuzahlenden unterhalt zahlen. aufgrund der volljaehrigkeit nun seit november 2011 direkt auf das konto der tochter. bis februar hat er das auch getan. jetzt fordert sein anwalt seit februar allerdings die rueckgabe der jugendamtsurkunde, da diese nur fuer den unterhalt ab 2008 gueltig sei. zudem behauptet der vater, er hatte nichts von dem studium und einkommen seiner tochter gewusst. laut anwalt meint dieser, wegen des hohen einkommes besteht keine unterhaltspflicht mehr. zu den gestundeten unterhaltszahlungen nimmt er derzeit keine stellung. muessen wir die jugendamtsurkunde tatsaechlich zurueckgeben? koennen wir die gestundeten unterhaltszahlungen geltend machen, wenn ja, dann wie? denn der druck, keinen unterhalt mehr zahlen zu wollen geht nun scheinbar von der neuen ehefrau aus. er spielt da scheibar und leider mit. in 2008 hatten wir nur deshalb den unterhalt gestundet, da ein einklagen sinnlos war auf grund eines arbeitsunfalls vom vater, der in der zeit weniger einkommen hatte. antwort eilt, da herausgabe des unterhaltstitels auf 5.4.12 datiert wurde seitens des anwalts. wir wuerden uns ueber eine schnelle antwort freuen mfg