Sicherung des Aufenthaltsrechts meiner Kinder in DE nach Rückkehr aus Lettland
vom 31.7.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Manuel Kruppe / Geithain
Ich habe: •Zustimmung zur Reise (nachweislich) •ein Bailiff-Protokoll, in dem der Wille der Kinder dokumentiert ist •ein psychologisches Gutachten, das bestätigt, dass die Kinder beim Vater emotional stabiler sind •deutsche Infrastruktur (Wohnung, Anmeldung, Schulstart) Frage: Kann ich auf dieser Basis in Deutschland das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten – auch wenn der gewöhnliche Aufenthalt formal noch Lettland ist – oder empfiehlt sich eine strategisch verzögerte Antragstellung nach Rückkehr (Plan A)? Wer hat nun recht und wie genau soll ich vorgehen um meine Kinder sicher nach Deutschland zu bekommen? ... Lettischer Anwalt sagt : Sie kann sich natürlich beschweren, aber der orphan court (Jugendamt) hier befasst sich grundsätzlich nicht mit solchen Fällen.